DSGVO: Kundendatenklau ist in aller Munde und wird jetzt mit horrenden Strafen geahndet.

18.06.2018

Aber auch der Diebstahl von Kundendaten durch einen Einbruch in der Firma lassen Unternehmer nicht mehr sicher schlafen.

Immer wieder kommt es in Wohnungen, Häuser und auch in Firmengeländen zu Einbrüchen. Mit der neuen Datenschutzverordnung, welche am 25.05.2018 in Kraft tratt, ist der Unternehmer verpflichtet bei der Datenschutzbehörde eine Selbstanzeige zu machen, wenn Kundendaten abhanden gekommen sind. Er ist verpflichtet die Daten und deren Inhalt genau aufzulisten, Strafen bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes sind die Folge. Aber auch die geschädigten Kunden haben das Recht zu Klagen, im Normalfall sind es € 1.400.-. Bei Ärzten wird die Klage jedoch höher Ausfallen, wenn auch Krankengeschichten abhanden kommen. Sogar der Friseur hat ein Problem wenn aufkommt, dass ein Kunde gefärbte Haare oder vielleicht sogar eigentlich eine Glatze hat. Damit Sie jetzt noch ruhig schlafen können gibt es eine einfache Lösung. 

 Mit einer Steckdose ist Ihre Firma, Haus oder Wohnung in 45 Sekunden abgesichert. Das funktioniert mit einer Infraschall-Alarmanlage. Der Infraschall wird beim Hebeln von Fenster und Türen ausgelöst. Infraschall kann man genauso wie ein ausgesprochenes Wort nicht zurücknehmen. Somit ist diese Anlage weder sabotierbar noch manipulierbar. Nähere Infos gibt es unter sw-sicherheit.at.

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